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    Neues zum Mindestlohn

    Neues zum Mindestlohn
    Stadtjournal-Artikel-3-4-2017-klein.pdf
    Dateigröße:
    4.27 MB
    Autor:
    Karin Kopton-Glatzel
    Datum:
    10. Februar 2017

    Neues zum Mindestlohn.

    PDF des im Februar 2017 im Stadtjournal veröffentlichten Artikels

     Vor rund zwei Jahren wurde der Mindestlohn als unterste Lohngrenze eingeführt. Zunächst wurde er mit 8,50 EUR brutto festgesetzt. Zum 01.01.2017 wurde dieser nunmehr auf 8,84 EUR brutto pro Stunde angehoben.
    Der Arbeitnehmer muss daher innerhalb eines Arbeitsmonats einen durchschnittlichen Arbeitslohn in Höhe von 8,50 EUR bzw. 8,84 EUR brutto erhalten.

    Verschiedene Fragen zum Mindestlohn sind nun auch geklärt.

     
     
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