Neues zum Mindestlohn
Neues zum Mindestlohn.
PDF des im Februar 2017 im Stadtjournal veröffentlichten Artikels
Vor rund zwei Jahren wurde der Mindestlohn als unterste Lohngrenze eingeführt. Zunächst wurde er mit 8,50 EUR brutto festgesetzt. Zum 01.01.2017 wurde dieser nunmehr auf 8,84 EUR brutto pro Stunde angehoben.
Der Arbeitnehmer muss daher innerhalb eines Arbeitsmonats einen durchschnittlichen Arbeitslohn in Höhe von 8,50 EUR bzw. 8,84 EUR brutto erhalten.
Verschiedene Fragen zum Mindestlohn sind nun auch geklärt.