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    Eine persönliche Zusammenarbeit und effiziente Problemlösung sind uns wichtig. 

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    Mietrecht

    Das (gewerbliche) Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter.

    Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mietern sowie dem Vermieter auf dem Wohnungsmarkt oder dem Markt für gewerbliche Immobilien. Die hierbei entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen den sog. Mietparteien richten sich dabei in erster Linie nach den Formulierungen und Vereinbarungen im Mietvertrag.

    Wenn die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder unzulässigerweise zum Nachteil der Mieterin oder des Mieters von geltenden Schutzvorschriften oder Bestimmungen abweichen, gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie der anderen Mietgesetze.

    Das Mietrecht ist geprägt vom klassischen Interessenkonflikt zwischen Vermieter- und Mieterrechten.

     Wir beraten Sie in folgenden Bereichen:

    • Geltendmachung rückständiger Mietzahlungen
    • Beratung, Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen
    • Abwehr unwirksamer oder unbegründeter Kündigungen und Mietminderungen
    • Beratung und Umsetzung von Mietminderungen
    • Ausgestaltung von Mietverträgen

     
    »Der Schlüssel zum Erfolg sind nicht Informationen.
    Das sind Menschen
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    Lee Iacocca (*1924)
    1972-1992 Vorstandsvorsitzender Chrysler Corp.