Unbewusst oder bewusst schließen Menschen oftmals mehrfach täglich Verträge.
Um den Rechtsverkehr zu erleichtern, regelt das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Reihe von Vertragstypen - beispielsweise Kaufvertrag, Bürgschaftsvertrag, Mietvertrag oder Darlehensvertrag.
Verträge sollen gegenwärtige und zukünftige Differenzen vermeiden - der Begriff "Vertrag" kommt schließlich von "sich vertragen".
Trotzdem liegt vielen Streitigkeiten ein Vertrag zugrunde.
Häufige Streitigkeiten können sein:
- Der Vertrag enthält für die eingetretene Situation keine Regelung
- Die Vertragsklausel ist unklar und erlaubt gegensätzliche Auslegung
- Eine Partei will den Vertrag nicht gelten lassen, weil sie sich über deren Bedeutung getäuscht hat oder sie für nichtig erachtet.
- Aber auch vorsorgend unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen und berücksichtigen vorausschauend künftige Entwicklungen bei der Durchführung des Vertrages.