Die Arbeitswelt wird zunehmend komplexer, Märkte und Branchen verändern sich und gesetzliche und tarifliche Regelungen nehmen zu. Das Arbeitsrecht erlangt daher immer mehr an Bedeutung.
Der Erfolg eines Unternehmens hängt entscheidend von seinen Mitarbeitern ab. Daher müssen Fragen zur Einstellung und Betreuung von Mitarbeitern sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kompetent beantwortet werden.
Dagegen haben Arbeitnehmer das Interesse an einem sicheren und planbaren Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis stellt nämlich die Grundlage ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz dar.
Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, benötigen Sie kompetente Beratung. Fragen der Entlohnung, von Überstunden und Arbeitszeiten oder des Kündigungsschutzes und der Abfindung im Fall einer Kündigung und des anschließenden Verlusts des Arbeitsplatzes müssen häufig auf dem Rechtsweg geklärt werden. Dazu kommen Phänomene wie geschäftliche Insolvenzen des Arbeitgebers, Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte sowie Abmahnungen oder die Frage wie ein Zeugnis formuliert sein soll.
Wir unterstützen unsere Mandanten durch:
- Abwehr unwirksamer oder unbegründeter Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen (Kündigungsschutzklagen)
- Geltendmachung rückständiger Leistungen wie Lohn und Gehalt, Gehaltsbestandteilen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Dienstwagen oder Überstundenvergütung und Urlaub
- Beratung und Vertretung besonderer Personengruppen wie Auszubildende, werdende Mütter, Schwerbehinderte; Mitglieder der Arbeitnehmervertretungen; Leiharbeitnehmer
- Beratung, Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen
- Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungen
- Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
- Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der betrieblichen Lohngestaltung, der Einstellung von Arbeitnehmern, der Umgruppierung und Versetzung von Arbeitnehmern