Scheidung
-
Scheidung durch - Rente ade?
Sehr vielen getrennten Eheleuten ist nicht bewusst, dass das Familiengericht im Falle einer Scheidung auch die Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten aufteilen wird. Die Gerichte leiten das sog. Versorgungsausgleichsverfahren hierbei von Amts wegen, also automatisch ein. Dauerte die Ehe allerdings nur kurze Zeit an - hierbei handelt es sich um Ehe die bis zu drei Jahre andauerten – dann werden die Rentenanwartschaften nur dann aufgeteilt, wenn ein Ehegatten einen dahingehend Antrag bei dem Scheidungsgericht stellt.
Besonders bitter kann sich der Versorgungsausgleich bei langjährigen Ehen auswirken, wenn – wie so oft - einer der Eheleute der Hauptverdiener war. Der Hauptverdiener muss dann die Hälfte seiner Rentenanwartschaften an den anderen Ehegatten abtreten und bekommt im Gegenzug die Hälfte der Rentenanwartschaften des anderen Ehegatten. Da der andere Ehegatte aber nur wenig verdient hat, ist dies nur ein schwacher Trost, denn dessen Anwartschaften sind zumeist nur sehr wenig wert.
Es werden nicht nur die Rentenanwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung, sondern auch private Altersvorsorgeverträge und Betriebsrenten ausgeglichen.
Im Verlauf des Versorgungsausgleichsverfahrens muss daher jeder Scheidungswillige einen Fragebogen des Gerichts ausfüllen. In diesem muss er seinen beruflichen Lebenslauf während der Ehezeit, seine Sozialversicherungsnummer und etwaige private oder betriebliche Altersvorsorgeverträge angeben.
Das Familiengericht setzt hierbei eine Frist von einem Monat zum Ausfüllen dieser Bögen. Wenn dem nicht nachgekommen wird, dann verhängen die Gerichte relativ schnell Ordnungsgelder bzw. kann sogar eine Ordnungshaft verhängen.Der Versorgungsausgleich kann allerdings durch notariell beurkundeten Vertrag ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Teilweiser Ausschluss bedeutet, dass einzelne Versorgungsanwartschaften aus dem Ausgleich herausgenommen werden. Dies können Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung aber auch bei privaten Versorgungsträgern sein.
Aber Achtung! Dem Familiengericht kommt auch bei notariellem Ausschluss des Versorgungsausgleichs ein eigenes Prüfungsrecht zu. Wenn nämlich der Ausschluss dazu führt, dass der Ehegatte - der damals wenig in die Rentenkassen eingezahlt hat – im Alter auf den Bezug von Sozialhilfe angewiesen sein wird, dann wird das Gericht die vertragliche Änderung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tolerieren. Es soll nämlich nicht dazu kommen, dass die Allgemeinheit den versorgungsberechtigten Ehegatten unterstützen muss, obwohl dieser über den gesetzlichen Versorgungsausgleich eine einigermaßen auskömmliche Rente erhalten hätte.
In der Konsequenz führt das Verfahren dazu, dass die Rentenversorgungen mit Renteneintritt automatisch gekürzt werden.Unser Tipp!
Das Versorgungsausgleichsverfahren ist ein sehr bürokratisches und kompliziertes Verfahren. Sehr oft gibt es auch noch Nachfragen zu Rentenverläufen durch die Deutsche Rentenversicherung. Hierbei müssen dann umfangreiche und komplizierte Bögen ausgefüllt werden.
Des Weiteren machen die Gerichte sehr schnell Druck, wenn die Eheleute ihren Auskunftsverpflichtungen nicht nachkommen. Es ist daher immer empfehlenswert einen Rechtsanwalt zu haben, der in diesen Verfahren hilfreich zur Seite steht.Dieser Service-Artikel ist auch im Stadtjournal - Ausgabe 5/9 (März 2017) erschienen
Lesen Sie auch unsere Artikel zum Unterhalt sowie zu Scheidung und Immobilien-Besitz: