Unfaire Vertragsbedingungen im Geschäftsführervertrag sind häufig unwirksam!
Sehr oft handeln Geschäftsführer ihre Geschäftsführerverträge nicht selber aus, sondern unterschreiben fertige Vertragsmuster der Gesellschaft. In diesen Verträgen werden nicht selten nachteilige Bedingungen für den Geschäftsführer aufgenommen.
Das Gesetz erlaubt in solchen Fällen aber eine sehr strenge Prüfung dieser Verträge durch die Gerichte. Kommt das Gericht bei seiner Prüfung dann zu dem Schluss, dass der Vertragspartner in nicht mehr gesetzlich zulässiger Weise benachteiligt wird oder einzelne Klauseln undurchschaubar sind, werden diese Bestimmungen durch das Gericht als unwirksam erachtet. Es gelten dann die zumeist günstigeren gesetzlichen Bestimmungen.
Dieser strenge Gesetzesmaßstab gilt vor allem deshalb zugunsten der Geschäftsführer einer GmbH, da sie einem Verbraucher gleichgestellt sind. Dies gilt sogar dann, wenn er Gesellschaftsanteile an der GmbH hält (BGH Urteil vom.8.11.2005 Az XI ZR 34/05). Aus diesem Grunde kann sich der Geschäftsführer seine vorformulierten Vertragsbedingungen wie ein Verbraucher überprüfen lassen kann.
Unser Tipp
Wurden Ihnen zu Beginn der Geschäftsführertätigkeit ein fertiger Vertrag zur Unterschrift vorgelegt und fühlen Sie sich durch einzelne Klauseln benachteiligt, so lassen Sie den Vertrag durch einen Anwalt auf seine Wirksamkeit hin prüfen. Nicht selten sind diese ungünstigen Vertragsbedingungen durch die günstigeren gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.