Am 14. Juni 2018 beginnt die Weltmeisterschaft. Viele Arbeitnehmer werden sich dann fragen, ob es rechtlich zulässig ist, sich ein Spiel während der Arbeitszeit ansehen zu können.
Hierzu gilt folgendes:
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass auch nur das kurze Anschauen eines Fußballspiels auf dem dienstlichen PC vom Arbeitgeber abgemahnt werden kann.
Denn das Schauen eines Fußballspiels hindert einen Arbeitnehmer an der Erbringung seiner arbeitsvertraglichen Leistung. Der Arbeitnehmer verletze nämlich seine Hauptleistungspflicht zur Arbeit. Daher darf der Arbeitnehmer auch nicht den Arbeitsplatz verlassen, um ein Fußballspiel anzusehen.
Während der Arbeitspause darf allerdings der aktuelle Spielstand abgefragt werden.
Unser Tipp:
Fragen Sie vor Spielbeginn Ihren Arbeitgeber, ob Sie das Radio mitlaufen lassen können oder ob sie mit Arbeitskollegen ein wichtiges Spiel ansehen dürfen. Hierdurch vermeiden sie arbeitsrechtliche Konsequenzen.