Kommt es an einer Kreuzung zu einem Unfall, gehen die Gerichte zunächst davon aus, dass der Wartepflichtige den Unfall verursacht hat. Nach Ansicht der Rechtsprechung darf sich nämlich der Vorfahrtsberechtigte darauf verlassen, dass ihm an einer Kreuzung die Vorfahrt nicht genommen wird.
Anders kann es aber aussehen, wenn der Vorfahrtsberechtigte bei der Einfahrt in die Kreuzung die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. War die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit dann auch noch mit ursächlich für den Schaden, hätte er also vermieden werden können, wenn die Höchstgeschwindigkeit beachtet worden wäre, dann trifft auch den Vorfahrtsberechtigten ein Mitverschulden.
Eine Mithaftung wird ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 % angenommen. Im Übrigen wird die Mithaftung je nach Höhe Geschwindigkeitsüberschreitung gestaffelt:
Geschwindigkeitsüberschreitung in % | Mithaftung | |
10 - 25 % | 20 % bis 1/3 | |
26 - 50 % | 1/3 bis 50 % | |
51 - 75 % | 50 bis 80 % | |
76 - 100 % | 80 bis 100 % |
Bei einer extremen Geschwindigkeitsüberschreitung kann also der Vorfahrtsberechtigte sogar alleine haften.
Für Unfallsachen im Bereich Hanau, Maintal Hammersbach, Langenselbold ist das Amtsgericht bzw. Landgericht Hanau zuständig. Für Unfallsachen in Frankfurt das Amts- bzw. Landgericht Frankfurt. Für den Bereich Obertshausen, Offenbach ist das Amts- bzw. Landgericht Offenbach zuständig.
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