Geschäftsführer kann Kündigungsschutzgesetz vereinbaren
Geschäftsführer kann Kündigungsschutzgesetz vereinbaren
Kündigungsschutz für Geschäftsführer
Geschäftsführer einer GmbH sind in der Regel keine Arbeitnehmer, da Sie die Geschicke des Unternehmens eigenständig steuern. Allerdings kann der Geschäftsführer mit der GmbH wirksam vereinbaren, dass das Kündigungsschutzgesetz auch auf ihn Anwendung findet.