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    Scheidung in Deutschland bei türkischer Ehe

    Sind beide Eheleute Träger der türkischen Staatsbürgerschaft und haben in der Türkei oder der türkischen Botschaft bzw. Generalkonsulat nach türkischem Recht geheiratet, können Sie sich auch in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen. Dies setzt voraus, dass sie in Deutschland leben. Früher war es noch so, dass sich die Scheidung alleine nach dem türkischen Recht richtet. Dies ist nunmehr durch die sog. Rom III EU-Verordnung geändert worden. Danach können türkische Ehe gemäß Art 4 und Art. 5 sowie Art. 8 der Rom III EU-Verordnung nach deutschem Recht geschieden werden, wenn die Eheleute nunmehr in Deutschland leben.

    In diesen Fällen müssen also die Voraussetzungen für eine Scheidung nach deutschem Recht gegeben sein. Die Hürden sind hierbei nicht sehr hoch. So reicht es üblicherweise aus, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben und zumindest einer von ihnen die Ehe nach dieser Zeit nicht fortführen will. Die Trennung kann auch innerhalb derselben Wohnung oder Haus erfolgen. Es ist nicht erforderlich, dass ein Ehegatte auszieht oder sich beim Einwohnermeldeamt ummeldet. Wenn nämlich beide Eheleute ein Jahr innerhalb der Ehewohnung jeweils ein eigenes Leben führen, spricht man von einer Trennung von Tisch und Bett. Diese reicht für die Scheidung.

    Anders verhält es sich nach türkischem Recht. Danach können sich die Eheleute unter anderem dann scheiden lassen, wenn ein Ehegatte Ehebruch begangen hat, eine unehrenhafte Straftat begangen hat oder einen unehrenhaften Lebenswandel führt. Des Weiteren wenn ein Ehegatte den anderen verlassen hat und nach Aufforderung innerhalb von sechs Monaten nicht zurückkehrt.

    Die Ehescheidung kann auch dann beantragt werden, wenn diese nach türkischem Recht zerrüttet ist. Anders als in Deutschland nimmt man in der Türkei eine Zerrüttung der Ehe dann an, wenn ein schwerwiegendes eheliches Zerwürfnis vorliegt und infolgedessen keine eheliche Gesinnung mehr vorhanden ist. Solche Zerwürfnisse können aus unterschiedlichen kulturellen Hintergründen herrühren. So kommt es nicht selten vor, dass der aus der Türkei zugezogene Ehegatte an den traditionell islamischen Vorstellungen festhält und keine Integration wünscht, wohingegen der in Deutschland aufgewachsene Ehegatte den westlichen Lebensstil leben möchte.

    Schließlich kann die Ehe nach türkischem Recht auch dann geschieden werden, wenn sich beide Seiten einvernehmlich scheiden lassen möchten und die Ehe seit mindestens einem Jahr zerrüttet war. Sind sich die Eheleute über eine Scheidung nicht einig, kann diese dann geschieden werden, wenn es in der Vergangenheit bereits ein Urteil gab, in dem der Scheidungsantrag abgewiesen wurde und seither drei Jahre vergangen sind, ohne dass die Ehe wieder aufgenommen wurde.

    Wurde nun die Ehe in Deutschland geschieden gilt dies zunächst nur in Deutschland und der EU. Wenn die Eheleute die Anerkennung auch in der Türkei wünschen, muss die deutsche Scheidung durch ein Gerichtsverfahren in der Türkei noch anerkannt werden. Zuständig ist grundsätzlich das Gericht in der Türkei, an dem der Ehegatte der den Scheidungsantrag gestellt hat seinen Wohnort hat. Wohnt er in der Türkei dagegen nicht mehr, dann kann die Anerkennung vor den Gerichten in Ankara, Istanbul oder Izmir erfolgen.

    Unser Rat !

    Wenn Sie ausschließlich in Deutschland leben, können Sie sich auch bei beiderseitiger türkischer Staatsangehörigkeit ohne weiteres nach deutschem Recht scheiden lassen. Hierfür können sie einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt konsultieren. Bei geringem Einkommen gibt es zumeist auch die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfegewährung, d.h. dass die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten durch den Staat übernommen werden. Der deutsche Scheidungsbeschluss gilt in der gesamten Europäischen Union. Die Scheidungsvoraussetzungen nach deutschem Recht erscheinen hierbei etwas einfacher als nach türkischem Recht. Wenn Sie die Scheidung dann noch in der Türkei anerkennen lassen möchten, müssen Sie das deutsche Scheidungsurteil dem zuständigen türkischen Gericht vorlegen.

    Ihr
    Dipl. Jur. Marcus Alexander Glatzel
    Rechtsanwalt
    Kanzlei Glatzel & Partner

    www.glatzel-partner.com

     
    »Der Schlüssel zum Erfolg sind nicht Informationen.
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    Lee Iacocca (*1924)
    1972-1992 Vorstandsvorsitzender Chrysler Corp.