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    Werden Männer bei Scheidung benachteiligt?

    Werden Männer bei Scheidung und Trennung benachteiligt?

    Vielfach fühlen sich Männer bei einer Scheidung oder Trennung massiv benachteiligt. Kann aber daher generell davon ausgegangen werden, dass Männer in diesen Fällen immer den Kürzeren ziehen? Aus den Gesetzen ergibt sich dies nicht. Die Gerichte bewerten die jeweilige Einzelsituation.

    Da wäre zunächst die Frage, wo die Kinder nach der Trennung bzw. Scheidung wohnen. Das Gericht muss hierbei ausschließlich das Kindeswohl berücksichtigen. Es muss also ermitteln, bei welchem Elternteil die Kinder am besten dauerhaft aufgehoben sind. Üblicherweise dürfte dies der Elternteil sein, der mehr Zeit für die Pflege und Erziehung der Kinder aufwenden kann. In der täglichen Praxis ist es vielfach so, dass die Mütter seit der Geburt der Kinder nicht oder nur noch in Teilzeit arbeiten. Die Männer sind dagegen weiterhin in Vollzeit beschäftigt, so dass die Kindesmütter hierbei die besseren Karten haben. Die Aufenthaltsbestimmung kleiner Kind wird daher auch aus diesem Grunde eher den Müttern zugesprochen.

    Dies schließt aber nicht aus, dass es auch viele Fälle gibt, in denen die Kinder dem Vater zugesprochen werden. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Mutter kein Interesse an der Erziehung des Kindes hat oder aus psychischen Gründen nicht in der Lage hierzu ist.

    Ein weiterer Faktor, der zu einer gefühlten Benachteiligung der Männer führen kann, sind die Einkommensunterschiede zwischen den Ehegatten. Derzeit ist es meistens immer noch so, dass die Ehefrauen während der Ehezeit ein geringeres oder sogar kein Erwerbseinkommen erzielen. Diese Einkommensunterschiede führen dann aber zumeist zu Unterhaltspflichten der Ehemänner. Diese Zahlungspflichten können sogar noch für die Zeit nach der Ehescheidung andauern. Diese Unterhaltsansprüche empfinden aber viele Männer als ungerecht. Die größte Empörung kommt regelmäßig dann auf, wenn Unterhalt gezahlt werden soll, obwohl sich die Ex-Frau einem neuen Lebensgefährten zugewendet hat. Zwar lässt die Zuwendung der früheren Ehefrau zu einem neuen Lebensgefährten Unterhaltsansprüche erlöschen, allerdings muss zuvor eine sog. verfestigte Lebensgemeinschaft festgestellt werden. Diese wird durch die meisten Familiengerichte allerdings erst nach zwei Jahren Zusammenlebens angenommen.

    Die für die Presse spektakulärsten Scheidungsfälle sind die Fälle, in denen prominente Ehemänner an die geschiedenen Ehefrauen Millionenzahlungen leisten müssen. In Deutschland rühren diese Zahlungsverpflichtungen daher, dass die meisten Ehen weiterhin im gesetzlichen Güterstand der sog. Zugewinngemeinschaft leben. Das bedeutet, dass derjenige Ehegatte, der während der Ehezeit mehr eigenes Vermögen erworben hat nach einem bestimmten Berechnungsmodus einen Teil dieses Vermögens an den anderen Ehegatten abtreten muss. Auch bei dieser Frage wirken sich die Einkommensunterschiede zwischen den Ehemännern und Ehefrauen zumeist aus. So war es den Ehemännern mit dem höheren Verdienst zumeist eher möglich mehr Vermögen zu erwirtschaften als den geringer verdienenden Ehefrauen. Auch diese Zahlungsverpflichtung wird oftmals als sehr ungerecht angesehen.

    Eine wirkliche gesetzliche Benachteiligung erleiden die Männer aber im Falle nichtehelicher Kinder. Wird das Kind nämlich nicht in eine Ehe hineingeboren, haben die Väter zunächst kein Sorgerecht für das Kind. Das bedeutet, dass sie kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Belange der Kinder haben. Die Mutter hat dagegen immer das Sorgerecht. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit eine gemeinsame Sorgerechtserklärung gegenüber dem Jugendamt, dem Familiengericht oder Notar abzugeben. Voraussetzung ist hierbei allerdings, dass die Kindesmutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmt. In vielen Fällen wurde diese durch die Mütter aber nicht erteilt. Nach einer Gesetzesreform ist er nunmehr so, die gemeinsame elterliche Sorge auch gegen den Willen der Mutter gerichtlich beschlossen werden kann, wenn dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.

    Unser Rat:

    In den meisten Fällen ergibt sich keine Benachteiligung der Männer aus dem Gesetz, sondern hat vielmehr seine Grundlage in den klassischen Erwerbsbiographien. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass viele Ehefrauen wegen der Erziehung der Kinder ihre eigenen Karrierepläne hinten an stellen, bzw. ganz aufgeben. Durch Abschluss von Eheverträgen kann aber gegenwärtig schon versucht werden einen gerechteren Ausgleich zu finden.

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    Lee Iacocca (*1924)
    1972-1992 Vorstandsvorsitzender Chrysler Corp.