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    Leasingvertrag und Mängelgewährleistung

    Mangelhaftes Fahrzeug, muss Leasingrate trotzdem bezahlt werden?

    Nicht wenige Verbraucher und Firmen entscheiden sich gegen den Kauf eines Fahrzeuges und leasen stattdessen einen Pkw. Bei einem solchen sog. Kfz-Finanzierungsleasingvertrag sucht der Verbraucher das Fahrzeug selber beim Fahrzeughändler aus. Gekauft wird der Wagen dann in der Folgezeit von einem Leasinginstitut. Hierbei handelt es sich zumeist um eine Bank.

    Der Verbraucher erhält das Recht das Fahrzeug zu nutzen und muss dafür die monatlichen Leasingraten an die Leasingbank zahlen. Üblicherweise wird er dabei vertraglich verpflichtet, das Fahrzeug instand zu halten und trägt auch das Risiko, wenn das Fahrzeug zufällig beschädigt wird.

    Wie sieht es aber aus, wenn das durch den Autohändler gelieferte Fahrzeug von Anfang mangelhaft war. Hat der Fahrzeugnutzer dann automatisch das Recht, die Zahlung der Leasingraten einzustellen?

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs darf die Zahlung in einem solchen Fall nicht automatisch eingestellt werden (BGH Urt.v.16.6.2010-VIII ZR 317/09). Vielmehr muss der Autohändler nach Rücktrittserklärung des Fahrzeugnutzers mit der Rücknahme des Wagens einverstanden sein. Ist er damit nicht einverstanden, muss der Wagennutzer zunächst gegen den Autohändler klagen.

    Der Fahrzeugnutzer wird zu einer Klage normalerweise auch berechtigt sein, da normalerweise die Leasingbank ihre Käuferrechte an den Leasingkunden abtritt. Die Bank möchte mit dem Leasingfahrzeug nämlich so wenig wie möglich zu tun haben.

    Erst wenn die Klage dann erhoben wurde, darf die Zahlung der Leasingraten gegenüber der Bank vorläufig eingestellt werden. Stellt sich dann im Verfahren heraus, dass der Händler den Wagen zurücknehmen muss, ist auch dem Leasingvertrag die Grundlage entzogen. War die Klage des Fahrzeugnutzers dagegen unberechtigt, muss er die nunmehr rückständigen Leasingarten nachzahlen. Allerdings ist die Leasingbank während des Prozesses nicht berechtigt, den Leasingvertrag wegen ausbleibender Leasingraten zu kündigen.

    Unser Tipp

    Wurden Ihnen ein mangelhaftes Leasingfahrzeug geliefert, sollten Sie dem Händler zunächst Gelegenheit geben, die Fehler zu beseitigen. Sollten die Mängel nach Ablauf der Frist nicht beseitigt worden sein, ist der Rücktritt vom Vertrag gegenüber dem Autohändler zu erklären. Wenn dieser hiermit nicht einverstanden ist, insbesondere das Fahrzeug nicht zurücknehmen möchte, sind Sie gezwungen, gegen den Händler zu klagen. Tun Sie dies nicht, dürfen Sie auch nicht die Zahlung der Leasingraten einstellen. Schlimmstenfalls wird Ihnen bei Nichtzahlung die Leasinggesellschaft den Vertrag kündigen.

    Haben Sie dagegen eine Klage eingereicht, können Sie auch die Zahlung der Leasingraten einstellen. In den allermeisten Leasingverträgen sind Sie zur Einreichung einer eigenen Klage ermächtigt, da Ihnen die Leasinggesellschaft dort die Käuferrechte abtritt.

    Im Falle einer Klage, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da das Leasingrechte zumeist komplizierte rechtliche Fragen aufwirft.

     
    »Der Schlüssel zum Erfolg sind nicht Informationen.
    Das sind Menschen
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    Lee Iacocca (*1924)
    1972-1992 Vorstandsvorsitzender Chrysler Corp.