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    Hausbau, Scheidung - Was nun?

    Ist der Traum des glücklichen Ehelebens ausgeträumt, ziehen viele den Schlussstrich. Das bisher gemeinsam genutzte Haus wird dann häufig zum zentralen Streitpunkt. Viele Fragen stehen dann offen. Beispielsweise wer zahlt den Kredit? Wer bleibt im Haus? Wer ist Eigentümer?

    Es ist daher zunächst wichtig, die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen. So stellen wir in unsere Praxis häufig fest, dass viele Ehepartner Hauskredite abzahlen, aber gar nicht wissen, wer im Grundbuch eingetragen ist. Stellt sich dann heraus, dass nur ein Ehepartner als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen ist, bleibt er dies grundsätzlich auch nach der Scheidung. Wurde jedoch das Haus erst während der Ehe erworben und kein Ehevertrag geschlossen, fällt das Haus in seinen Zugewinn der gegenüber dem anderen Ehegatten auszugleichen ist. Mancher wird dann häufig feststellen müssen, dass er den Zugewinnausgleich nur zahlen kann, wenn er sein Haus verkauft.

    Ferner ist für die Ehepartner von zentraler Frage, wer die Kreditraten für das Haus weiterzahlt. Häufig wurde für den Hausbau ein gemeinsamer Kredit aufgenommen. Das hat zur Folge, dass nach außen beide Partner für den Kredit haften. Der Gläubiger, in der Regel die Bank, kann sich also aussuchen, von wem sie die Rückzahlung des Kredits verlangt. Ein Ausgleich findet dann im Innenverhältnis, also zwischen den Ehepartnern statt. Hier hat jeder Ehegatte die Hälfte der Schulden zu tragen. Zahlt also ein Ehegatte die gesamten Kreditraten, kann er vom anderen die Rückzahlung des hälftigen Betrages verlangen. Anders sieht es jedoch aus, wenn einem Partner allein das Haus zugesprochen wird. In diesem Fall kann er verpflichtet werden, den Kredit alleine abzuzahlen, da er alleine die Vorteile aus dem Darlehensvertrag zieht.

    Unser Rat:

    Der Streit um das gemeinsame Haus ist der zentrale Streitpunkt bei der Scheidung. So mancher stellt dann fest, dass das Haus nicht mehr halten kann, da er ansonsten die Zahlung des Zugewinnausgleichs nicht leisten kann. Daher raten wir dingend bereits bei Errichtung des Hauses, einen Ehevertrag abzuschließen. Hierdurch kann man viel Geld sparen und vermeidet einen nervenaufreibenden Rosenkrieg. Auch Schwiegereltern, die häufig ihre Kinder beim Hausbau unterstützen, sollten vor einer finanziellen Zuwendung rechtlichen Rat einholen, um ggf. einen Rückforderungsanspruch für den Fall der Scheidung vereinbaren. 

     

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    »Der Schlüssel zum Erfolg sind nicht Informationen.
    Das sind Menschen
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    Lee Iacocca (*1924)
    1972-1992 Vorstandsvorsitzender Chrysler Corp.